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Angegebene Preise verstehen sich netto, zuzüglich allfälliger Auktionsgebühren sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sie erklären auch hiermit, die AGB gelesen und verstanden zu haben.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkaufs- und Versteigerungsbedingungen

der

bbidder GmbH

Hauptstraße 24 / Halle 11b

2452 Wasenbruck

FN 517550d

office@bbidder.com

bbidder.com

im Folgenden “Versteigerer” genannt. 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden “AGB” genannt, regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Versteigerer und juristischen und natürlichen Personen, im Folgenden “Bieter, Meistbieter, Käufer” genannt.

 

1. Allgemein

2. Teilnahme

3. Versteigerung, Gebot, Zuschlag

4. Zahlung, Rechnungslegung

5. Abholung, Übergang, Eigentumsvorbehalt

6. Haftungsbeschränkungen

7. Gewährleistung

8. Widerrufsrecht

9. Datenschutz

10. Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

11. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

 

 

1. Allgemein

1 Es gelten ausschließlich die  allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerers, unabhängig davon, ob der Vertrag direkt mit dem Versteigerer oder dessen Auftraggeber zustande kommt. Etwaige Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Im Einzelfall können Änderungen vereinbart werden, dies bedarf jedoch der Schriftform

 

2. Teilnahme

 

1 An Versteigerungen können jene natürliche und juristische Personen teilnehmen, welche sich legitimiert und wahrheitsgemäß, die vom Versteigerer geforderten Angaben zur Person und  Kontaktaufnahme gemacht haben, sowie geschäftsfähig sind. Im Falle einer Änderung der Daten ist der Bieter verpflichtet, dem Versteigerer diese unverzüglich bekanntzugeben bzw. zu aktualisieren. Schäden bzw. Kosten, welche durch falsche Angaben entstehen, hat der Bieter zu tragen.

 

2 Der Versteigerer behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Bieter und Kaufinteressenten von der Versteigerung auszuschließen oder nicht zur Versteigerung zuzulassen. Es besteht im Allgemeinen kein Anspruch auf Zulassung zur Auktion.

 

3 Bieter, welche gesperrt wurden, bedürfen eines schriftlichen Einverständnisses, um sich wieder zu einer Versteigerung anzumelden. Sowie es gesperrten Bietern auch untersagt ist, sich mit einem anderen Account anzumelden.

 

3. Versteigerung, Gebot, Zuschlag

 

1 Die Objekte/Positionen werden in eigenem Namen, kommissionsweise oder vermittlungsweise auf eigene oder fremde Rechnung, inner- oder außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten, im Internet oder mit Hilfe jedes sonstigen Vertriebsmediums versteigert/verkauft. Details sind der jeweiligen Auktion zu entnehmen.

 

2 Der Versteigerer bestimmt Ort, Zeit, Reihenfolge und Übernahmebedingungen und ist dazu berechtigt, Objekte/Positionen zurückzuziehen, zu trennen oder zu vereinen. 

 

3 Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter den Gegenstand/die Position, besichtigt zu haben und über den Zustand in voller Kenntnis zu sein.

 

4 Es können Gebote ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen, sowie der Zuschlag verweigert oder unter Vorbehalt erteilt werden. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn der/die zur Versteigerung bestimmte Gegenstand/Position sich in seiner Beschaffenheit geändert hat, zurückgezogen oder entwendet wurde. 

 

5 Ebenso behält sich der Versteigerer das Recht vor, Beschreibungen und Preis von der Versteigerung bis zum Zuschlag zu ändern.

 

6 Bei Onlineversteigerungen erfolgt der Zuschlag nach Ablauf der Zeit an den Höchstbieter.

Wird innerhalb der letzten 5 Minuten ein Gebot abgegeben, erhöht sich das Ende der Zeit auf dieses Objekt/diese Position um eine vom Versteigerer bestimmte Zeit.

 

7 Bei Präsenzversteigerungen erfolgt der Zuschlag nach 3 maligem Aufruf des aktuellen Höchstgebotes. Geben mehrere Personen Gebote gleichzeitig ab, entscheidet der Versteigerer in eigenem Ermessen und ist auch berechtigt, die Position erneut auszurufen.

 

8 Durch den Zuschlag als Willenserklärung kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande, der den Käufer zur Abnahme der ersteigerten Objekte und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages samt Nebenkosten verpflichtet. Von einem abgegebenen Gebot kann ein Bieter nicht mehr zurücktreten.

 

9 Bietet der Bieter im Namen einer Gesellschaft oder eines Dritten, so übernimmt der Bieter die Solidarhaftung für die übernommenen Verpflichtungen.

 

4. Zahlung, Rechnungslegung

 

1 Zugeschlagene Preise verstehen sich in Euro zuzüglich des vom Versteigerer bekanntgegebenen Aufgeldes plus der gesetzlichen Umsatzsteuer auf das Kaufobjekt/die Kaufposition sowie des Aufgeldes bzw. eines einmaligen Aufgeldes bei differenzbesteuerten Objekten/Positionen ab Standort, nicht demontiert und nicht verladen.

 

2 Der zu zahlende Betrag ist, sofern nicht anders von/mit dem Versteigerer bekanntgegeben oder vereinbart, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages sowie bei Versteigerungen sofort mit Zuschlag oder im Anschluss vollständig in bar fällig. Bei Onlineversteigerungen kann der Zuschlagspreis vorab per spesenfreier Überweisung  oder spätestens bei Abholung in bar entrichtet werden (Hinweise und Fristen dazu finden Sie in den Auktionsbescheibungen). Eine Ausfolgung erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung.

 

3 Käufer aus nicht EU Ländern (Drittstaaten), haben die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Sofern gesetzliche Voraussetzungen vorliegen, wird nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises die Umsatzsteuer zurückerstattet.

 

4 Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in der EU, können nur nach Vorlage einer gültigen UID Lieferungen USt. frei erhalten. Ausgenommen davon, in Österreich ansässige Unternehmen und differenzbesteuerte Objekte.

 

5 Die im Rahmen einer Auktion oder unmittelbar nach einer Versteigerung ausgestellten Rechnungen bedürfen einer nochmaligen Prüfung durch unsere Buchhaltung, so dass nachträgliche Korrekturen, zulässig sind.

 

6 Aufgrund der Bestimmungen der EU (Europäischen Union) zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche besteht eine gesetzliche Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 15.000,--. In einem solchen Fall ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

 

7 Sollte der Meistbieter, aus welchen Gründen auch immer, die Zahlungen / Abholung aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag nicht fristgerecht leisten, ist der Versteigerer unbeschadet allfälliger sonstiger Rechte berechtigt, für sich oder den Auftraggeber das Objekt/die Position erneut zu versteigern, freihändig zu verkaufen, dem unterlegenen Bieter zu dessen letztem Gebot den Zuschlag zu erteilen oder auf Erfüllung zu bestehen. In jedem Fall haftet der Meistbieter für einen Ausfall aus einem etwaigen Mindererlös, zusätzlichen Aufwand (z.Bsp. Lagerung, Demontage, Transport) und die Kosten der zweckmäßigen Rechtsverfolgung sowie der Versteigerer berechtigt ist, Verzugszinsen vom Rückstand tageweise berechnet, vierteljährlich angelastet in der Höhe von 6% p.a. über die für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten  EURIBOR 3 Monate zu verrechnen. Ein Anspruch des Meistbieters auf einen Mehrerlös besteht nicht.

Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen seitens des Meistbieters wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

 

8 Zusätzlich fallen Mahnspesen in Höhe von pauschal 22 Euro zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung an. Darüber hinaus haftet der Höchstbieter im Zahlungsverzug für sämtliche Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

 

9 Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber einzuziehen und einzuklagen.

 

10 Aus welchen Gründen es auch immer zu Ansprüchen des Meistbieters/Käufers gegen den Versteigerer/Verkäufer oder zur einvernehmlichen Vertragsauflösung zwischen dem Meistbieter und dem Auftraggeber kommen sollte, so bleibt der Anspruch vom Versteigerer auf das Aufgeld samt gesetzlicher Umsatzsteuer des/der betreffenden Objekts/Position gegenüber dem Meistbieter davon unberührt und haftet der Meistbieter für sämtliche mit dem Zuschlag entstandenen Kosten wie Anfahrt, Demontage, Abtransport, Lagerung, Rücksendung oder Rücktransport gegenüber dem Versteigerer.



5. Abholung, Übergang, Eigentumsvorbehalt

 

1 Mit dem Zuschlag bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluss geht die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung, der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl der Objekte/Positionen einschließlich von deren Bestandteilen und Nebensachen auf den Meistbieter bzw. Käufer über. 

Ab dem Zuschlag bis zur Übernahme lagern die ersteigerten Objekte daher auf Gefahr des Meistbieters bzw. Käufers. Das Eigentumsrecht geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Umsatzsteuer auf den Meistbieter bzw. Käufer über, bei Überweisungen nach bankbestätigter Gutschrift. Eine Ausfolgung der Objekte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Jeder Versand sowie die Verpackung erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Meistbieters bzw. Käufers.

 

2 Nach vollständiger Bezahlung erfolgt die Aushändigung der Objekte/Positionen an den Meistbieter/Käufer bzw. einem von ihm Beauftragten. In Entsprechung der gesetzlichen Vorschrift für innergemeinschaftliche Lieferungen wird von dem Abholenden durch den Versteigerer, durch Legitimation des Abholenden, dessen Identität festgestellt und dokumentiert (Ausweiskopie). Der Abholende hat eine entsprechende Vollmacht vom Meistbieter/Käufer vorzulegen. Die Dokumente werden digital beim Versteigerer gespeichert und zum Nachweis der Einhaltung der gesetzliche Vorschriften aufbewahrt.

 

3 Abtransport und Demontage, haben auf Kosten und Risiko des Meistbieters/Käufers zu erfolgen. Es ist für die Demontage geeignetes Fachpersonal mitzubringen oder zu beauftragen. Für Beschädigungen, die beim Abtransport oder der Demontage, wem auch immer, entstehen, haftet der Meistbieter/Käufer. Bei Überschreiten des Abholtermins, haftet der Meistbieter/Käufer für alle Folgekosten. 

 

4 Bei der Abholung sind die Anweisungen der Mitarbeiter strikt zu befolgen. Ein Zuwiderhandeln kann einen Platzverweis mit sich ziehen. Ungeachtet dessen bleiben alle Punkte des Vertrages zur Erfüllung aufrecht.

 

5 Werden die ersteigerten Objekte/Positionen nicht fristgerecht abgeholt, ist der Versteigerer bzw. der Auftraggeber berechtigt, Kosten für Lagerung, Transport, Demontage in Rechnung zu stellen oder sie auf Kosten und Gefahr des Meistbieters/Käufers demontieren, transportieren und einlagern zu lassen.

 

6 Für einzelne Objekte/Positionen kann der Versteigerer gesonderte Abholtermine festlegen, um einen reibungsloseren Ablauf zu ermöglichen. Unter Umständen können gesonderte Abholtermine festgelegt werden. Gesonderte Abholtermine werden extra berechnet und müssen im Voraus bezahlt werden. Es besteht aber kein Anspruch auf einen gesonderten Abholtermin und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

 

7 Sollte trotz Nachfrist der Meistbieter/Käufer das Objekt/die Position nicht abholen, ist der Versteigerer berechtigt, im Sinne wie im Abschnitt der Nichterfüllung der Bezahlung zu 

handeln. Sowie der Meistbieter/Käufer verpflichtet ist, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% (zzgl. Gebühren und USt.) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen. Der tatsächliche Schaden ist nach Aufforderung zu ersetzen, sollte dieser höher sein.



6. Haftungsbeschränkungen

 

1 Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung wird keine Haftung übernommen, insbesondere ist für die Demontage geeignetes Fachpersonal mitzubringen von dessen Eignung sich der Meistbieter/Käufer vergewissern muss und dafür bei der Abholung haftet. Es herrscht generelles Rauchverbot. Die Inbetriebnahme von Maschinen, Fahrzeugen, Geräten ist strengstens untersagt. Die Inbetriebnahme von Maschinen, Fahrzeugen, Geräten ist nur in Ausnahmefällen, nach Absprache und im Beisein des Auktionspersonals gestattet.

 

2 Der Meistbieter/Käufer erklärt mit seinem Gebot die nötige Eignung und Befähigung zu besitzen das/die ersteigerte Objekt/Position fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren oder anstelle eine Vertretung mit entsprechender Eignung und Befähigung zu beauftragen. Der Meistbieter/Käufer haftet solidarisch mit dem ihm zu Vertretendem für Schäden, welche bei der Abholung/Demontage entstehen, wenn auch nur leicht fahrlässig.

 

3 Der Versteigerer und jene Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, können nicht zum Ersatz eines leicht fahrlässig herbeigeführten Schadens herangezogen werden und haften gegenüber Unternehmern auch nicht für schlichte grobe Fahrlässigkeit.

 

4 Für Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen, für Schäden, die sich als Folge längerer Lagerung ergeben oder entgangenen Gewinn, übernimmt der Versteigerer ebenso keine Haftung.

 

5 So IT-Hardware, oder elektronische Geräte mit Datenspeicher, wie z.bsp. Handys, PC, Kameras etc. zum Kaufgegenstand gehört, verpflichtet sich der Käufer zudem zur Datenlöschung und Haftet im Falle eines missbrauches.

 

6 Der Versteigerer arbeitet mit namhaften Internetprovidern zusammen, welche eine fast 100%ige Verfügbarkeit und Leistung garantieren. Der Versteigerer kann nicht für Serverausfälle des Providers und den damit eventuell entgangenen Gewinnen durch z.B. abgelaufene Auktionen haftbar gemacht werden. Die Höhe des Schadenersatzes kann nicht mehr als ein erneutes Ausrufen des Angebotes betragen. Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Auch für Datenverlust oder Systemausfall kann der Versteigerer nicht zur Haftung gezogen werden



7. Gewährleistung

 

1 Die Objekte/Positionen werden in dem Zustand verkauft wie sie stehen und liegen und es werden keine bestimmten Eigenschaften zugesichert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte an jeweils definierten Besichtigungsterminen persönlich vor Ort in Augenschein zu nehmen und zu besichtigen.

Es wird ausdrücklich empfohlen, die Gelegenheit wahrzunehmen, sich über Art, Beschaffenheit und Umfang, sowie die Bedürfnisse der Fortbringung zu informieren. 

 

2 Beschreibung und Angaben (Marke, Typ, Bj, Maße, Gewichte, Beschaffenheit etc.), auch wenn sie im Vorfeld einer Versteigerung gemacht wurden, stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Der Versteigerer übernimmt für die Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere auch nicht nach den Maßstäben der § 1299 f ABGB.

 

3 Beschreibungen gründen mitunter auf den Angaben des Auftraggebers, weshalb der Versteigerer keine Haftung für deren Richtigkeit übernimmt. 

 

4 Für die Richtigkeit von Übersetzungen übernimmt der Versteigerer keine Haftung.

 

5 Der Versteigerer übernimmt keinerlei Gewähr für Vollständigkeit, Zubehör, offene oder versteckte Mängel, Beschaffenheit sowie sonstige Schäden.

 

6 Nachdem es sich bei den Auktionen in der Regel um öffentliche Versteigerungen handelt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährleistung. Ausrufpreise stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Verkehrswertes dar.

 

7 Der Versteigerer kann nicht zum Schadensersatz für leicht fahrlässiges Handeln herangezogen werden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG ist darüber hinaus auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

8 Bei Online-Auktionen erfolgt die Preisbildung durch Gebotsabgabe und Zuschlag an den Höchstbietenden. Die Übernahme des Bieters zum Zuschlagspreis erfolgt daher aus besonderer Vorliebe und in Kenntnis des wahren Wertes, weshalb die Anwendung des § 934 ABGB auch für Verbraucher ausgeschlossen wird.



8. Widerrufsrecht

 

1 Bei Präsenz- und Onlineversteigerungen des Versteigerers handelt es sich grundsätzlich um öffentliche Versteigerungen im Sinne des § 3 Z 4 FAGG. Dem Verbraucher steht daher gemäß § 18 FAAG kein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

 

2 Um ein allfälliges Widerrufsrecht auszuüben, muss der Meistbieter/Käufer gegenüber dem Versteigerer als bevollmächtigter Erklärungsempfänger, mittels einer eindeutigen Erklärung, einen per Post versandten, eingeschrieben Brief, über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist, von 14 Tagen ab dem Tag der Übergabe des Objektes/der Position, abgesendet wird.

 

4 Der Versteigerer kann die Rückzahlung verweigern, bis die Objekte bei ihm eingetroffen sind und überprüft wurden. Die Kosten der Rücksendung sind vom Meistbieter/Käufer zu tragen.

Etwaigen Wertverlust hat der Meistbieter/Käufer zu tragen und haftet für Verpackung und Schäden beim Versand.

 

5 Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Versteigerer bereits mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers begann oder er als Veranlasser selbiger aufgetreten ist.



9. Datenschutz

 

1 Entsprechend der Datenschutzgrundverordnung werden persönliche Daten der Bieter nur zum Zwecke der Information und Abrechnung verwendet und gespeichert. Die Preisgabe der Daten erfolgt freiwillig. Die persönlichen Daten der Bieter werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen jene Daten, welche durch Zustandekommen eines Vertrages im Zuge eines Geschäftes durch den Versteigerer zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter selbst, übermittelt werden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter www.bbidder.com Datenschutzerklärung.



10. Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht

 

1 Gerichtsstand für alle Ansprüche von und gegen Versteigerer ist ausschließlich der Sitz des Versteigerers BG Bruck an der Leitha / LG Korneuburg. Alle Erklärungen, die in Zusammenhang mit diesem abzuschließenden oder abgeschlossenen Nutzungsvertrag übermittelt werden, bedürfen der Schriftform. Zur Anwendung kommt österreichisches Recht. 



11. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

 

1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen möglichst nahekommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

2 Diese AGB kann durch vorbehaltenes Recht vom Versteigerer jederzeit und ohne Nennung von Gründen geändert werden. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten sämtlichen Bietern, welche beim Versteigerer mit Emailadresse registriert sind, per E-Mail zugesendet. Der Bieter kann der Geltung der neuen AGB innerhalb von 4 Wochen nach Empfang widersprechen. Unterlässt der Bieter diesen Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Bieter wird in der Email, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Frist von 4 Wochen sowie die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

 

Datum: 01 / Jan / 2024